Das Ortsgericht ist ein nur noch in Hessen auf Gemeindeebene bestehendes besonderes Gericht das bestimmte Aufgaben der freiwilligen
Gerichtsbarkeit übernimmt. Es ist
mit ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt (Ortsgerichtsvorsteher und
Ortsgerichtsschöffen). Geregelt ist das Ortsgericht im Ortsgerichtsgesetz
idF 2.4.1980 (GVBl. I 113).
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