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ohne rechtlichen Grund
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.bereicherung)
    

Man unterscheidet bei dem Merkmal ohne rechtlichen Grund folgende drei Fallgruppen:

  1. condictio indebiti
  2. condictio ob causam finitam
  3. condictio ob rem

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Auf diesen Artikel verweisen: Leistungskondiktion * § 812 BGB Herausgabeanspruch Werbung: