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Normenhierarchie
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Normenhierarchie wird die Rangordnung der verschiedenen Normebenen in einem Staat bezeichnet.

Innerhalb der Normenhierarchie verdrängt die höhere Norm die niedrigere (lex superior derogat legi inferiori). D.h. regeln zwei Normen unterschiedlicher Stufe den gleichen Sachverhalt, so gilt die Regelung der höheren Norm. Das wird mit dem Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht in Art. 31 GG für das Verhältnis von Bundesrecht zu Landesrecht ausdrücklich festgeschrieben.

In Deutschland gilt folgende Normenhierarchie:

Grundgesetz
Formelle Bundesgesetze
Sonstiges Bundesrecht
z.B. Rechtsverordnungen
Landesverfassung
Formelles Landesrecht
Sonstiges Landesrecht

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundesrecht bricht Landesrecht * Lex superior derogat legi inferiori * Rechtsstaat/Rechtsstaatsprinzip Werbung: