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Nachlassforderung
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Nachlassforderungen werden die zu einer Erbschaft gehörenden Forderungen bezeichnet. Bei Erbengemeinschaft können Nachlassforderungen gemäß § 2039 BGB nur an alle Erben gemeinschaftlich geleistet und nur als Leistung an alle Erben gefordert werden. Vergleiche dies auch mit der Regelung der Gläubigergemeinschaft.

Beispiel: B hinterlässt bei ihrem Tod drei Söhne. Zum Nachlass gehört eine Kaufpreisforderung aus einem von B mit A geschlossenen Kaufvertrag über Ackerland. Jeder Sohn kann nur Leistung an die Erbengemeinschaft verlangen.

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