Mit Musterklage wird eine konkrete Klage bezeichnet, die stellvertretend für eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle erhoben wird. Das deutsche Zivilrecht kennt dem Grundsatz nach keine Musterklagen, da die Rechtskraft eines Urteils immer nur zwischen den Parteien (inter pares) wirkt. Eine Ausnahme regelt das KapMuG für Schadensersatz und Erfüllungsansprüche aus Kapitalanlage (§ 1 KapMuG).
Auch darüber hinaus kann aber eine sog. Musterklage dazu führen, dass das Gericht einer höheren Instanz (BGH, OLG) eine grundsätzliche Entscheidungen trifft, die dann die rechtliche Einschätzung der jeweiligen Untergerichte bindet.
Mit Musterklage werden aber auch Klagemuster bezeichnet, die zur Vorlage für konkrete Klagen dienen.
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