Von einer Wirkung inter partes spricht man, wenn ein Urteil nur für die beteiligten Parteien gilt.
Von einer Wirkung inter omnes (= erga omnes) spricht man, wenn ein Urteil nicht nur für die beteiligen Parteien sondern darüberhinaus für jedermann gilt. Eine solche Wirkung ist die Ausnahme, sie gilt z.B. für Urteile des EuGH über die Nichtigkeit der Handlung eines EU-Organs oder die Auslegung einer Gemeinschaftsnorm.
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