Mit Mobbing (to mob engl.: über jemanden herfallen, bedrängen) bezeichnet man im deutschsprachigen Raum regelmäßiges Schikanieren am Arbeitsplatz. Das kann durch Vorgesetzte (= Bossing), Kollegen aber auch Untergebene geschehen.
Mobbing kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Betroffenen ein
Recht zur Arbeitsverweigerung geben (siehe LAG Frankfurt v. 26.08.1997 -
Az: 7 Sa 535/97, Fundstelle ArztR 1998, 146).
Unter Umständen kann dem Betroffenen auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen (LAG Schleswig-Holstein - Az: 3 Sa 590/00, Fundstelle: NJW 2001, 42 ; ArbG Berlin v. 8.3.2002 - Az: 40 Ca 5746/01).
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