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Manfall/Herrenfall
(recht.geschichte.lehen)
    

Von Manfall sprach man, wenn ein Vasall starb, von Herrenfall, wenn ein Lehensherr starb.

Folge des Manfall war, dass der Erbe bzw. der Lehensträger bei einer Erbin (siehe unter Kunkellehen), dem Lehensherrn neu huldigen und einen Ehrschatz übergeben musste. In manchen Lehensordnungen galt das Gleiche für den Herrenfall.

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