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Manlehen/Kunkellehen
(recht.geschichte.lehen)
    

Mit Manlehen wird ein Lehen bezeichnet, das nur ein Sohn erben konnte. Mit Kunkellehen ein Lehen, das auch an eine Frau vererbt werden konnte. Diese musste dann aber einen Mann als Lehensträger bestellen. Kunkellehen gab es aber nur in einzelnen Gegenden.

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