Mit Lohnsteuerkarte wird die von den Gemeinden ausgestellte Urkunde bezeichnet, die Auskunft über Lohnsteuerklasse, Religion und Freibeträge des Arbeitnehmers enthält, und für den Arbeitgeber Grundlage für die Berechnung der vom Lohn abzuziehenden Steuer ist.
Gemäß § 39 Abs. 1 S. 1 EStG sind die Gemeinden verpflichtet, den Arbeitnehmern jährlich kostenlos eine Lohnsteuerkarte auszustellen und zu übermitteln.
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