Klasse 1, alleinstehend ohne Kinder.
Klasse 2, alleinerziehend.
Klasse 3, verheiratet mit Gatte in Klasse 5.
Klasse 4, verheiratet mit Gatte in Klasse 4.
Klasse 5, verheiratet mit Gatte in Klasse 3.
Klasse 6, zweite Karte.
Auf diesen Artikel verweisen: Zusammenveranlagung, Mitwirkungspflicht nach Trennung * Splittingvorteil * Lohnsteuerkarte * Lohnsteuer