1.
Mit Lenkungssauschuss wird der gemäß § 4 Abs. 1 Finanzmarktstabilisierungsgesetz (= Banken-Rettungspaket) gegründete interministrielle Ausschuss der bezeichnet, der u.a. über Grundsatzfragen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung bei der Gewährung von Mitteln des Finanzmarktstabilisierungsfonds entscheidet.
2. Mit Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung (Kurzform Lenkungsausschuss) wird der Ausschuss bezeichnet, der über Staatsbürgschaften aus dem Wirtschaftsfonds Deutschland die ein Volumen von 300.000.000,- und Kredite aus dem Wirtschaftsfond die ein Volumen von 150.000.000,- überschreiten entscheidet.
Beispiel: Der Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung hatte im Sommer 2010 über Staatsbürgschaften für den angeschlagenen Automobilbauer Opel zu entscheiden.
Der Wirtschaftsfond Deutschland
Werbung:
|