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Ausschuss
(recht.allgemein.staat und recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Ausschuss wird ein Teil der Vollversammlung einer Körperschaft (z.B. Bundestag/Landtag) bezeichnet. Ein Ausschuss wird mit bestimmten Aufgaben betraut, um so das Gesamtgremium zu entlasten.

Siehe auch unter Untersuchungsausschuss. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Gemischter Ausschuß * Lenkungsausschuss/Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung * Plenum Werbung: