Legitimität (lat. legitimus ) meint wörtlich "durch das Gesetz bestimmt". Der Begriff wird daher zum Teil synonym mit dem Begriff Legalität für "gesetzmäßig" verwandt.
Es gibt aber auch die Gegenüberstellung von Legalität und Legitimität (so z.B. Carl Schmitt). Wobei Legalität dann die bloße Gesetzmäßigkeit meint und Legitimität die Übereinstimmung mit "tiefergehenden" naturrechtlichen/ethischen Grundsätzen.
Z.B. waren die Urteile die auf dem Gewohnheitsverbrechergesetz oder dem Blutschutzgesetz beruhten im 3. Reich zwar legal, aber nicht legitim, da die Gesetzes und die auf ihnen beruhenden Urteile gegen jede Ethik verstiessen.
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