slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (2)
Legitimität
(recht.philosophie)
    

Legitimität (lat. legitimus ) meint wörtlich "durch das Gesetz bestimmt". Der Begriff wird daher zum Teil synonym mit dem Begriff Legalität für "gesetzmäßig" verwandt.

Es gibt aber auch die Gegenüberstellung von Legalität und Legitimität (so z.B. Carl Schmitt). Wobei Legalität dann die bloße Gesetzmäßigkeit meint und Legitimität die Übereinstimmung mit "tiefergehenden" naturrechtlichen/ethischen Grundsätzen.

Z.B. waren die Urteile die auf dem Gewohnheitsverbrechergesetz oder dem Blutschutzgesetz beruhten im 3. Reich zwar legal, aber nicht legitim, da die Gesetzes und die auf ihnen beruhenden Urteile gegen jede Ethik verstiessen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: