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Gewohnheitsverbrechergesetz
(recht.geschiche.20)
    

Mit Gewohnheitsverbrechergesetz, wird das im 3. Reich erlassene Gesetz bezeichnet, das die gesetzliche Grundlage dafür schaffte, dass sogenannte Gewohnheitsverbrecher auch für Bagatelldelikte zum Tode verurteilt werden konnte.

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