Mit Lebenspartner werden die beiden an einer Lebenspartnerschaft beteiligten gleichgeschlechtlichen natürlichen Personen bezeichnet. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Lebensgefährten in der eheähnlichen Gemeinschaft.
Auf diesen Artikel verweisen: Zwangsvollstreckung wegen Forderung in bewegliche körperliche Sachen * Krankenversicherung, Mitversicherung/Familienversicherung * Ausweisung