slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Lauschzeugen
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Von einem Lauschzeugen spricht man, wenn der Zeuge seine Erkenntnise durch Belauschen eines Gesprächs erlangt hat. Zur Verwendbarkeit einer solchen Zeugenaussage im Zivilprozess siehe unter Beweismittel.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Beweismittel, ZPO Werbung: