Lasedrome ist ein Stichwort mit dem die Prozessgeschichte um das behördliche Verbot einer Spiehalle bezeichnet wird, in der Spieler mit Laserzielgeräten in einem Labyrinth aufeinander schiessen konnten. Begründet wurde das Verbot mit einer Gefahr für die öffentliche Ordnung, weil die simulierten Tötungshandlungen Gewalt verharmlosten und damit gegen grundlegene Wertvorstellungen der Allgmeinheit verstiessen.
Nachdem die deutschen Verwaltungsgerichte in drei Instanzen eine entsprechende Klage der Spielhallenbetreiber abgelehnt hatten, hat der angerufene EuGH mit Urt. v. 14.10.2004 (C-36/02 Omega Spielhallen- und Automatenaufstellung GmbH/ Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn) entschieden, dass das Gemeinschaftsrecht einem Verbot solcher Veranstaltungen wegen einer Verletzung der Menschenwürde nicht entgegenstehe.
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