slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kuratel
(recht.allgemein)
    

Kuratel ist eine veraltete Bezeichnung für Vormundschaft bzw. Betreuung.

Umgangssprachlich wird der Begriff "Kuratel" verwendet um anzudeuten, dass jemand die Herrschaft über einen anderen hat.

Beispiel: "(...) seitdem steht die Landesbank unter dem Kuratel der Aufsichtsgremien."

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: