Gemäß § 1 KWG sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in käufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert.
Auf diesen Artikel verweisen: Giralgeld/Buchgeld * Überweisung/Überweisungsvertrag * Girokonto * Depot/Depotgeschäft