slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Konzession
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.gewerbe)
    

Mit Konzession wird eine an persönliche und sachliche Voraussetzungen geknüpfte Gewerbeerlaubnis bezeichnet. Eine Konzession ist z.B. erforderlich für den Betrieb einer Gaststätte, Apotheke oder eines Kreditinstitutes.

Siehe auch unter Gewerbeordnung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: