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Von Konvaleszenz spricht man in der Rechtswissenschaft, wenn ein (schwebend) unwirksames Rechtsgeschäft geheilt wird.
Beispiel: Ein wegen § 1369 BGB schwebend unwirksamer Verkauf eines Haushaltsgegenstandes wird durch einen Ehegatten geheilt, wenn der andere Ehegatte während der Schwebezeit verstirbt und damit das Zustimmungserfodernis entfällt.
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