|
Von kontradiktorisch (lat. widersprechend) spricht man im Recht, wenn sich entgegengesetzte Interessen gegenüberstehen. D.h. ein kontradiktorisches Verfahren ist ein Verfahren bei dem Beteiligten entgegengesetzte Interessen haben.
Beispiel: A verklagt B vor dem Zivilgericht auf 1.000,- Euro. Es handelt sich um ein kontradiktorisches Verfahren, da dass Interesse von A die Zahlung von 1.000,- Euro und das Interesse von B die Nichtzahlung dieser 1.000,- ist.
Im Gegensatz stehen die Verfahren in denen es keine entgegengesetzten Interessen gibt, wie z.B. das Nachlassverfahren. Die nichtkontradiktorischen Verfahren sind im FamFG mitgeregelt.
Werbung:
| |