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Konsul/Konsulat im Völkerrecht
(recht.voelker)
    

Mit Konsulat wird im Völkerrecht eine Vertretung auf der Ebene unterhalb der Regierungsebene bezeichnet (siehe zum Vergleich unter Botschaft). Aufgabe des Konsulats ist Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen des Entsendestaates und der Betreuung der eigenen Staatsangehörigen auf Verwaltungsebene, sowie die Vergabe von Visa.

Der Konsul muss nicht Beamter oder Staatsangehöriger des Entsendestaates sein. Er kann auch Privater sein, der mit Wahrnehmung des Konsulats im Nebenamt durch den Entsendestaat betraut wird (sog. Honorarkonsul).

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Auf diesen Artikel verweisen: Mission/Auslandsvertretung * Konsul/Konsulat im römischen Recht * Exequatur * Botschaft Werbung: