slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
konstituieren
(recht.allgemein)
    

Von konstituieren spricht man bei einem Vorgang mit dem etwas begründet oder festgesetzt wird.

Beispiel: Eine konstituierende Versammlung auf der eine Vereinssatzung beschlossen und damit der Verein gegründet wird.

Vergleiche auch mit konstitutiv.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Räterepublik/Räteregierung/Rätesystem/Sowjet Werbung: