Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts die vorrübergehend für die Abwicklung
bestimmter Geschäfte gegründet wird. So z.B. von Bauunternehmen zur
Durchführung eines bestimmten Bauprojekts (=ARGE [Arbeitsgemeinschaft]).
Je nach Vereinbarung kann das Konsortium sowohl
Innengesellschaft als auch
Aussengesellschaft sein.
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