Im Kommunalrecht wird mit Kommission ein vom Gemeindevorstand eingesetztes Gremium zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche oder Erledigung vorübergehender Aufträge bezeichnet (§ 72 HessischeGO).
Dabei kann die Kommission nur Aufgaben wahrnehmen, die im Zuständigkeitsbereich des Gemeindevorstands liegen.
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