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Gemeindevorstand
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Der Gemeindevorstand ist in Hessen neben der Gemeindevertretung das zweite Organ der Gemeinde. Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan der Gemeinde.

Er besteht aus dem Bürgermeister und einer gemäß der Hauptsatzung im Rahmen von § 44 Abs. 2 HGO bestimmten Zahl von Beigeordneten.

Der Bürgermeister wird direkt gewählt, die Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt.

Die Aufgaben des Gemeindevorstandes werden in verschiedene Dezernate aufgeteilt, denen jeweils einzelne Beigeordnete als Dezernenten zugeordnet sind. Die Verteilung der Dezernate fällt in Hessen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bürgermeisters (§ 70 Abs. 1 S. 3 HGO).

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsmittel im Kommunalrecht * Gemeinde * Behörden der allgemeinen Verwaltung * Dezernat/Dezernent * Kommission, Kommunalrecht Werbung: