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Mit Koalitionsfreiheit wird das in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Recht
bezeichnet, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden zu dürfen. Zur
Koalitionsfreiheit gehören notwendigerweise auch die Freiheit zur Betätigung
der Koalitionen, d.h. z.B. die
Tarifautonomie und deren Voraussetzungen wie z.B.
die Arbeitskampffreiheit.
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