slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kausalität, Zivilrecht
(recht.zivil.materiell)
    

Die Kausalität wird im Zivilrecht im Zusammenspiel verschiedener Theorien ermittelt. Eine Handlung muss äquivalent und adäquat für den Erfolg sein, damit man von Kausalität sprechen kann.

Die "Sonderformen" der Kausalität werden wie folgt behandelt:

Siehe dazu Deutsch/Ahrens, Deliktsrecht, Rn. 60 ff.

Bei der unerlaubten Handlung unterscheidet man weiterhin zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität:

Haftungsbegründende Kausalität ist die Kausalität zwischen Handlung und Rechtsgutsverletzung.

Haftungsausfüllende Kausalität ist die Kausalität zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kausalität Werbung: