Die Kausalität wird im Zivilrecht im Zusammenspiel verschiedener Theorien ermittelt. Eine Handlung muss äquivalent und adäquat für den Erfolg sein, damit man von Kausalität sprechen kann.
Die "Sonderformen" der Kausalität werden wie folgt behandelt:
Siehe dazu Deutsch/Ahrens, Deliktsrecht, Rn. 60 ff.
Bei der unerlaubten Handlung unterscheidet man weiterhin zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität:
Haftungsbegründende Kausalität ist die Kausalität zwischen Handlung und Rechtsgutsverletzung.
Haftungsausfüllende Kausalität ist die Kausalität zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden.
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