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Kausalgeschäft
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Kausalgeschäft ist im deutschen Zivilrecht eine andere Bezeichnung für das Verpflichtungsgeschäft, da es den Grund (= causa) für das Verfügungsgeschäft darstellt.

Beispiel: Beim Autokauf ist der Kaufvertrag (= Verpflichtungsgeschäft) der Grund für die nachfolgende Übereignung des Autos (= Verfügungsgeschäft)

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Auf diesen Artikel verweisen: Bonifatius-Fall * § 899a BGB Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Werbung: