Mit JKomG wird das Gesetz bezeichnet, dass die gesetzliche Grundlage für die elektronische Aktenbearbeitung in der deutschen Justiz schafft. Zudem ermöglich das JKomG auch die Einreichung von Klagen und Schriftsätzten per eMail.
Die faktische Umsetzung des am 18.3.2005 vom Bundesrat gebilligten Gesetzes hängt von der Bereitstellung der Mittel für die technischen Voraussetzungen durch die Länder ab.
Siehe auch unter Elektronisches Verwaltungspostfach
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