slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Justizkommunikationsgesetz (JKomG)
(it.recht)
    

Mit JKomG wird das Gesetz bezeichnet, dass die gesetzliche Grundlage für die elektronische Aktenbearbeitung in der deutschen Justiz schafft. Zudem ermöglich das JKomG auch die Einreichung von Klagen und Schriftsätzten per eMail.

Die faktische Umsetzung des am 18.3.2005 vom Bundesrat gebilligten Gesetzes hängt von der Bereitstellung der Mittel für die technischen Voraussetzungen durch die Länder ab.

Siehe auch unter Elektronisches Verwaltungspostfach

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) Werbung: