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Johanniterorden
(recht.geschichte.16)
    

Der Johanniterorden ist kein Völkerrechtssubjekt. Der Johanniterorden ist eine im 16. Jhd. entstandene, protestantische Abspaltung des Malteser Ritterordens. Der Johanniterorden ist noch aktiv und nur in Teilen Europas (darunter Deutschland) ansässig

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