Mit Jahresabschluss wird gemäß § 242 Abs. HGB die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung bezeichnet. Der Jahresabschluss wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres aufgestellt.
Auf diesen Artikel verweisen: Geschäftsjahr/Rumpfgeschäftsjahr * Prinzipalgeschäft * Schlussbilanz