slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Schlussbilanz
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Schlussbilanz wird die am Ende eines Geschäftsjahrs erstellte Bilanz bezeichnet, mit der Jahresgewinn ermittelt und das Vermögen dargestellt wird. Die Schlussbilanz ist Teil des Jahresabschlusses.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: