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Mit Interessengemeinschaft wird eine als Innengesellschaft geführte
BGB-Gesellschaft bezeichnet. Die Interessengemeinschaft ist häufig eine Gewinngemeinschaft verschiedener Unternehmen, mit dem Zweck Gewinne und Verluste zusammenzurechnen und zu verteilen. Sie dient oft als Vorstufe zur Fusion.
Beispiel: Mehrere regionale Bauunternehmen gründen die Interessengemeinschaft "IG Tower" um gemeinsam ein Großprojekt zu verwirklichen.
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