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Inferent
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Als Inferent (zu lat. infero hineintragen) wird bezeichnet, wer (Sach-) Einlagen in eine Gesellschaft einbringt. Z.B. der Gesellschafter einer GmbH.

Beispiel: A, B und C wollen ein Mietwagenunternehmen in Form einer GmbH gründen. Dafür ist ein Mindestkapital in Höhe von 25.000,- vorgeschrieben. A und B legen jeweils 7.500,- ein. C bringt zwei Fahrzeuge mit einem Wert von je 5.000,- in die Gesellschaft.

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