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Indiz/Indizienbeweis
(recht.straf.prozess)
(engl. circumstantial evidence oder indicia )
    

Mit Indiz/Indizenbeweis wird ein Verdachtsmoment bezeichnet, das nur mittelbar einen Hinweis auf die Täterschaft gibt. Z.B. der Fund einer Tatwaffe beim mutmaßlichen Täter. Kein Indizenbeweis ist z.B. die Aussage eines Augenzeugen.

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Auf diesen Artikel verweisen: circumstantial evidence * Beweisstation * indicia * eMail, Beweiskraft * Fingerabdruck * Anscheinsbeweis/prima-facie-Beweis/Beweis des ersten Anscheins Werbung: