Von heimfallen sprach man früher, wenn ein Recht oder eine Sache jemandem zufiel, insbesondere wenn dies in Folge des Todes des vorigen Inhabers geschah. Entsprechend sprach man z.B. von einem Heimfallrecht des Staates, wenn das Vermögen eines ohne Erben Verstorbenen dem Staat zufiel.
Vergleiche auch mit Heimfall.
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