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Handelsgesellschaft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Mit Handelsgesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist.

Handelsgesellschaften sind zunächst die im zweiten Buch des HGB geregelte Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft.

Gemäß § 3 Abs. 1 AktG ist die Aktiengesellschaft, gemäß §§ 278 iVm § 3 Abs. 1 AktG die Kommanditgesellschaft auf Aktien, gemäß 13 Abs. 3 GmbHG die GmbH, sowie gemäß HGB die Reederei eine Handelsgesellschaft.

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Auf diesen Artikel verweisen: Stille Gesellschaft * § 95 GVG * Teilhaber * anonyme Gesellschaft Werbung: