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Handelsbücher
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Handelsbücher werden die "Bücher" bezeichnet, die gemäß §§ 238ff HGB von den Kaufleuten im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs zu führen sind. Der Kaufmann muss hier seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich machen (§ 238 HGB).

Faktisch handelt es sich heute nur noch in seltenen Fällen um Bücher im Wortsinn. Zumeist werden die Handelsbücher elektronisch geführt.

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