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Hallstein-Doktrin
(recht.oeffentlich.staat und recht.voelker und recht.allgemein.politik.aussen)
    

Mit Hallstein-Doktrin wird die von der Bundesregierung entwickelte Maxime bezeichnet, nach der die Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen mit der DDR durch Drittstaaten als unfreundlichen Akt betrachtete, für den Sanktionen angedroht wurden. Die Doktrin ist benannt nach dem damals amtierenden Staatssekretär im auswärtigen Amt Walter Hallstein, entwickelt wurde sie aber eigentlich vom Leiter der politischen Abteilung des Auswärtigen Amts, Wilhelm Grewe.

Infolge der Hallstein-Doktrin hat die BRD dreimal diplomatische Kontakte abgebrochen bzw. nicht aufgenommen:

  • 19.10.1963 Abbruch der Beziehungen zu Jugoslawien
  • 14.1.1963 Abbruch der Beziehungen zu Kuba
  • 24.2.1964 Nichtanerkennung der Volksrepublik Sansibar

Siehe dazu auch Schöllgen, Außenpolitik, S. 45 ff.

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Auf diesen Artikel verweisen: Geburtsfehlertheorie * eisernes Dreieck * acte peu amical * Friedensnote von 1966 Werbung: