Mit Haft wird der durch Richter angeordnete und durchgeführte Freiheitsentzug durch Verbringung in eine Haftanstalt bezeichnet. Eine Inhaftierung kann verschiedene Gründe haben, z.B. Haftstrafe, Untersuchungshaft oder Erzwingungshaft.
Von der Haft ist der Unterbindungsgewahrsam als Maßnahme der Gefahrenabwehr zu unterscheiden.
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