Unter Charles II 1679 vom englischen Parlament durchgesetztes
Gesetz, das willkürliche Verhaftungen verbietet. Niemand darf gemäß dieses Gesetzes ohne
gerichtliches Verfahren in Haft gehalten werden. Damit war das
Recht des Königs Verhaftungen durch Sonderbefehl anzuordnen abgeschafft.
Dieser Grundsatz war sehr fortschrittlich und ist z.B. heute in
Art. 104 GG verankert.
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