Jedes Grundrecht schützt ein bestimmtes Verhalten des Bürgers vor staatlichen Eingriffen. Die Gesamtheit der von einem Grundrecht geschützten Verhaltensweisen wird als Schutzbereich bezeichnet.
Davon zu unterscheiden ist der Regelungsbereich. Der Regelungsbereich beschreibt den Lebensbereich, dem geschützen Verhaltensweisen angehören.
Beispiel: Das geschützte Verhalten von Art. 8 GG sind friedliche
Versammlungen ohne Waffen. Dieses Verhalten gehört in den Schutzbereich des Versammlungsrechts. Der Regelungsbereich dagegen umfasst alle Versammlungen, auch solche die nicht geschützt werden (z.B. Versammlungen mit Waffen).
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