slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Gradualsystem
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Gradualsystem wird eine Erbfolge bezeichnet, bei der an die Stelle eines ausgefallenen Erben der Nachkomme des Erben tritt, der dem Grad nach am nächsten mit dem Erblasser verwandt ist. Bei Gleichrangigkeit mehrerer Nachkommen erben diese zu gleichen Teilen. Das Gradualsystem gilt in Deutschland für Erben der 4. und 5. Ordnung. Vorher, d.h. für Erben der 1. bis 3. Ordnung, gilt das Parentelensystem.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: