slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Gleitzone
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht. Für Jobs, die die 400 Euro-Grenze (siehe unter geringfügige Beschäftigung) überschreiten aber unterhalb von 800,- Euro bleiben, werden für den Arbeitnehmer nicht die vollen Versicherungsbeiträge fällig. Stattdessen wird mit nachstehender Formel ein theoretisches Entgelt errechnet, aufgrund dessen die Beiträge für den Arbeitnehmer berechnet werden:

F x 400 + (2-F) x (AE-400)

F: ist ein festgeleger Faktor (für 2004 0,5952), AE ist das Arbeitsentgelt.

Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil aber ungeschmälert auf die tatsächlich gezahlte Bruttosumme.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Geringfügige Beschäftigung Werbung: