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Geschmacksmuster sind nach dem Geschmacksmustergesetz geschützte Muster (2 Dimensionen) und Modelle (3 Dimensionen), die eine ästhetische Wirkung haben. Haben diese Werke einen individuellen künstlerischen Ausdruck sind sie auch urheberrechtlich geschützt (Siehe Steckler, Urheber-, Medien- und Werberecht, S. 12).
Gemäß § 27 GeschmMG beträgt die Schutzdauer 25 Jahre ab Anmeldetag.
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