slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
genügender Anlass i.S.v. § 170 StPO
(recht. und recht.ref.straf1)
    

Genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage i.S.v. § 170 StPO besteht, wenn

  1. kein Verfahrenshinderniss,
  2. keine "Einstellung" nach §§ 153 ff und
  3. hinreichender Tatverdacht.

gegeben sind.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 170 StPO * hinreichender Tatverdacht Werbung: