Gefangenenbefreiung ist gemäß § 120 StGB ein
Vergehen, das mit bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft wird.
Für Amtsträger die für die Bewachung der Gefangenen zuständig sind
(z.B. Justizvollzugsbeamte), erhöht sich der Strafrahmen auf 5
Jahre.
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